
Wer einen Kredit aufnehmen möchte, kann dazu auch einen Ratenkredit aufnehmen. Er zeichnet sich dadurch aus, das die aufgenommene Gesamtsumme in gleichgroßen Teilbeträgen zurückgezahlt werden kann. Wie hoch diese ist, wird in einem Vertrag mit dem geldausgebenden Institut festgelegt.
Gliederung:
- 1. Tilgung und Zinsen beim Ratenkredit
- 2. Sicherheiten beim Ratenkredit
- 3. Ratenkredit im rechtlichen Sinne
1. Tilgung und Zinsen beim Ratenkredit
Der zurückzuzahlende Geldbetrag besteht dabei immer aus einem Tilgungsteil und einem Zinsteil. In der Praxis ist es dabei üblich, das der Zinsteil innerhalb der Rate immer kleiner wird, während der Tilgungsteil stetig wächst. Diese Tatsache liegt darin begründet, das man durch die monatlich zu zahlende Rate im darauffolgenden Monat Zinsen auf eine kleinere Restsumme zu zahlen hat. Ein solcher Kredit ist in der Regel nicht zweckgebunden, was bedeutet das man über die Kreditsumme frei verfügen kann.

2. Sicherheiten beim Ratenkredit
Sicherheiten werden bei einem solchen Verbraucherdarlehen oftmals in Form einer Lohn -und Gehaltsabtretung verlangt, die im Falle eines Zahlungsverzugs des Kreditnehmers von der Bank eingelöst wird. Sollte das monatliche Gehalt des Verbrauchers jedoch für die Inanspruchnahme eines Ratenkredites nicht zur Absicherung ausreichen, gibt es verschiedene Varianten, ein solches Verbraucherdarlehen doch noch zu ermöglichen.
[ad name=“Kredit300x250″]Eine weitere Option wäre in diesem Fall eine Bürgschaft durch eine finanziell vertrauenswürdige Person oder vielleicht Grundschuld. In Spezialfällen, wie dem Autokredit, kann auch eine Sicherheitsübereignung durchgeführt werden, bei der das Fahrzeug solange im rechtliche Sinne im Besitz des Kreditgebers verbleibt, bis der Kredit komplett abgelöst wurde. Natürlich kann der Kreditnehmer das Fahrzeug in diesem Fall schon nutzen.
3. Ratenkredit im rechtlichen Sinne
Der Ratenkredit wird in Deutschland als Verbraucherdarlehen angesehen. Diesem liegen eigene Vorschriften zugrunde. Die gesetzlichen Regelungen hierzu findet man in § 488 BGB. Unter anderem sind die Banken verpflichtet, Effektivzinsen anzugeben, der alle mit dem Darlehen in Verbindung stehenden Kosten enthalten muss. Die Berechnung muss nach der Preisangabenverordnung erfolgen, damit auch in diesem Marksegment durch hohe Transparenz größtmöglicher Wettbewerb herrscht.
Einen günstigen Ratenkredit finden können Verbraucher vor allem bei Direktbanken, die man hauptsächlich im Internet findet und auf guten Konditionen verweisen können. Ebenso erfolgt bei Abschluß eines solchen Vertrages ein Eintrag bei der Schufa.